Verlorene oder gestohlene Zahlungsausweise für deutsche Tickets
Ab 1. Oktober 2016 verlangt die Deutsche Bahn nicht mehr, dass die Passagiere die bei der Buchung ausgewählte Karte ausstellen. Stattdessen überprüft der Ticketinspektor den Namen des Passagiers auf dem Ticket. Sie müssen einen gültigen Pass, eine ausstellende ID oder eine Bahnkarte vorlegen.